Aktuelles aus der Gemeinde
Grundsteuer 2025 – keine Zahlung ohne neuen Bescheid –
Bitte warten Sie auf Ihren neuen Grundsteuerbescheid
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
zum 1. Januar 2025 tritt die neue Rechtslage zur Grundsteuer in Kraft, was zu Änderungen bei der Bewertung der Grundstücke führt. Die Gemeinden sind verpflichtet, die neuen Grundsteuerregelungen aufkommensneutral umzusetzen. Das bedeutet, dass die Gesamtgrundsteuereinnahmen der Gemeinde nahezu unverändert bleiben.
Mit dem Beschluss der neuen Hebesätze am 19. November 2024 erfüllt die Gemeinde Caaschwitz diese Anforderung. Die Anpassung der Hebesätze ist keine Steuererhöhung, sondern eine notwendige Maßnahme, um die geänderte Berechnungsmethodik der Grundsteuer umzusetzen. Dennoch führt die Reform zu individuellen Unterschieden: Einige Bürgerinnen und Bürger werden künftig mehr, andere weniger zahlen. Die Festlegung der Steuermessbeträge erfolgt durch das Land, worauf die Gemeinde keinen Einfluss hat.
Was bedeutet das für Sie?
- Alle bisherigen Grundsteuerbescheide verlieren mit Ablauf des 31. Dezember 2024 ihre Gültigkeit.
- Sollten Sie die Grundsteuer per Dauerauftrag begleichen, stellen Sie diesen bitte nach dem 31. Dezember 2024 ein.
- Ein neuer Grundsteuerbescheid wird Ihnen automatisch zugestellt, falls für Ihr Grundstück eine Grundsteuer festzusetzen ist.
- Haben Sie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, brauchen Sie nichts weiter zu tun. Der Lastschrifteinzug erfolgt erst nach Versand des neuen Bescheides.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und stehen Ihnen bei Fragen zur Verfügung, um Sie bestmöglich durch die Änderungen zu begleiten.
Mit freundlichen Grüßen,
der Gemeinderat von Caaschwitz